Für Ihre Rückreise
Zollbestimmungen Schweiz und EU
Gut zu wissen
Ihr persönliches, gebrauchtes Reisegut wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Ski, Bike und andere Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände können Sie abgabe- und bewilligungsfrei einführen.
Zollbestimmungen für die EU
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen. Diese Angaben sind unverbindlich. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an die Gäste-Information Samnaun, an das Zollamt Spiss (AT), Tel. +43 50 233 568 940 oder auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.
Tabakwaren (für Personen mit Mindestalter 18 Jahre)
- Zigaretten 200 Stück oder
- Zigarillos 100 Stück oder
- Zigarren 50 Stück oder
- Rauchtabak 250 g (oder anteilige Zusammenstellung)
Alkoholische Getränke (für Personen mit Mindestalter 17 Jahre)
- bis 22 Vol %: 2 Liter oder
- über 22 Vol %: 1 Liter und
- Wein (nicht schäumend): 4 Liter sowie
- Bier: 16 Liter
Andere Waren
- Zollfrei sind Waren pro Person bis zu einem Wert von insgesamt 300 EURO (für Kinder unter 15 Jahre 150 EURO).
- Treibstoff im Fahrzeugtank kann abgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reserve-Kanister abgabenfrei.
Überschreitung der Reisefreimengen von Waren bei Einfuhr in die EU
Sonderregelung für Reisende mit Wohnsitz in Österreich:
Tabakwaren (für Personen mit Mindestalter 18 Jahre)
- Zigaretten 40 Stück oder
- Zigarillos 20 Stück oder
- Zigarren 10 Stück oder
- Rauchtabak 50 g (oder anteilige Zusammenstellung)
Bestimmungen Zollgrenzbezirk (Wohnsitz im Umkreis von 15 km Luftlinie des österreichischen Zollamtes)
Für Österreichische Bürger im sogenannten Zollgrenzbezirk gelten weitere Restriktionen:
Tabakwaren (für Personen mit Mindestalter 18 Jahren)
Zigaretten 25 Stück oder
Zigarillos 10 Stück oder
Zigarren 5 Stück oder
Rauchtabak 25 g (oder einteilige Zusammenstellung)
Alkoholische Getränke (für Personen mit Mindestalter 17 Jahre)
- bis 22 Vol %: 0.75 Liter oder
- über 22 Vol %: 0.25 Liter (oder einteilige Zusammenstellung)
- Wein (nicht schäumend): 1 Liter
- Bier: 2 Liter
Andere Waren bis zu einem Wert von 40 EURO
Zollbestimmungen für die Schweiz
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an die Gäste-Information Samnaun, an das Zollamt Martina, Tel. +41 58 480 10 40 oder auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Tabakwaren (für Personen mit Mindestalter 18 Jahre)
- Zigaretten 250 Stück oder
- Zigarren 250 Stück oder
- Rauchtabak 250 g
Alkoholische Getränke (für Personen mit Mindestalter 17 Jahre)
- bis 18% Vol. 5 Liter
- über 18% Vol. 1 Liter
Andere Waren
- Zollfrei sind Waren für den eigenen privaten Bedarf oder zu Geschenkzwecken im Wert bis CHF 300.00 (ab 1. Januar 2025 CHF 150.00). Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diesen Betrag, so sind alle Waren abgabepflichtig. Eine Kumulation der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist nicht möglich (zum Beispiel für eine einzelne Ware, welche über CHF 300.00 kostet).
- Auch alkoholische Getränke und Tabakwaren sind Teil der Wertfreigrenze, aber nur in den erwähnten Mengen abgabefrei. Die Abgabenbefreiungen werden täglich gewährt und zwar nur für Waren (Reisegut ausgenommen), die beim Grenzübertritt persönlich zur Zollbehandlung angemeldet werden.
- Beim Fleisch gilt eine Zoll-Freimenge von insgesamt 1 Kilogramm. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Fleischarten.